| Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen |
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Ausgaben im Privathaushalt für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Rasenmähen, Fensterputzen oder Pflegeleistungen können in 2011 in Höhe von 20 % der Aufwendungen, höchstens 4 000 € steuermindernd geltend gemacht werden.
Daneben können für Handwerkerleistungen, also alle im eigenen Haushalt getätigten Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, ebenfalls 20 % der Ausgaben, höchstens aber nochmals 1 200 € geltend gemacht werden. Beide steuerlichen Abzugsbeträge können nebeneinander in Anspruch genommen werden.
Hinweis I:
Hinweis II: |

