| Ab 1.1.2012 schlechtere Bedingungen für Rentenversicherungen |
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Für Lebens- und Rentenversicherungen, die nach dem 31.12.2011 abgeschlossen werden, vermindert sich der gesetzliche Garantiezins auf 1,75 %. Der Garantiezins gilt für die gesamte Laufzeit der Versicherung.
Von der Änderung nicht betroffen sind bestehende Verträge bzw. solche Verträge, die noch vor dem 1.1.2012 abgeschlossen werden.
Hinweis:
Des Weiteren erhöht sich für nach dem 31.12.2011 abgeschlossene Versicherungen das frühestmögliche Rentenbezugsalter von derzeit 60 auf 62 Jahre. Dies gilt für die Riester-Rente, Basisrente (= Rürup-Rente) und betriebliche Altersvorsorge. Nur wenn diese Bedingung eingehalten wird, werden steuerlichen Vergünstigungen in der Auszahlungsphase gewährt.
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