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Ab 1.1.2012 schlechtere Bedingungen für Rentenversicherungen PDF Drucken

Für Lebens- und Rentenversicherungen, die nach dem 31.12.2011 abgeschlossen werden, vermindert sich der gesetzliche Garantiezins auf 1,75 %. Der Garantiezins gilt für die gesamte Laufzeit der Versicherung.

 

Von der Änderung nicht betroffen sind bestehende Verträge bzw. solche Verträge, die noch vor dem 1.1.2012 abgeschlossen werden.

 

Hinweis:
Von den verschlechterten Bedingungen können auch vor dem 1.1.2012 abgeschlossene Versicherungen betroffen sein, wenn nach dem 31.12.2011 wesentliche Vertragsmerkmale, wie Versicherungslaufzeit, Versicherungssumme, Beitragshöhe und Beitragszahlungsdauer geändert werden. Dies sollte im Einzelfall sehr sorgfältig geprüft werden.

 

Des Weiteren erhöht sich für nach dem 31.12.2011 abgeschlossene Versicherungen das frühestmögliche Rentenbezugsalter von derzeit 60 auf 62 Jahre. Dies gilt für die Riester-Rente, Basisrente (= Rürup-Rente) und betriebliche Altersvorsorge. Nur wenn diese Bedingung eingehalten wird, werden steuerlichen Vergünstigungen in der Auszahlungsphase gewährt.

 

Hinweis:
Steht der Abschluss einer solchen Versicherung an, so sollte in Erwägung gezogen werden, dies noch vor dem 1.1.2012 zu realisieren.