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Verkauf einer Internet-Domain regelmäßig nicht steuerpflichtig |
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Aus dem Verkauf einer Internet-Domain können nicht selten beachtliche Erlöse erzielt werden.
Das Finanzgericht Köln hatte über den Fall zu entscheiden, bei dem eine Privatperson 1999 bei der DENIC eine Internet-Domain registriert und diese 2001 für 15 000 DM verkauft hatte. Das Finanzamt wollte diesen Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen. Das Finanzgericht entschied dagegen mit Urteil vom 20.4.2010 (Aktenzeichen 8 K 3038/08) zu Gunsten des Steuerpflichtigen. Entscheidend war, dass die Übertragung einer Domain einer Kündigung bei der DENIC bedarf. Der bisherige Rechteinhaber gibt also seine Rechte endgültig auf, es kommt somit nicht zur entgeltlichen Überlassung eines Vermögensgegenstands. Die Übertragung einer Internet-Domain wird einkommensteuerlich allerdings dann erfasst, wenn zwischen Registrierung der Domain und deren Aufgabe ein Zeitraum von weniger als einem Jahr liegt und damit ein sog. „privates Veräußerungsgeschäft“ gegeben ist. |