Newsletter

Bleiben sie aktuell. Jetzt unseren Newsletter abonieren!


Name:

Email:

Heimkosten des nicht pflegebedürftigen Ehegatten keine außergewöhnlichen Belastungen PDF Drucken

Die Aufwendungen für die krankheitsbedingte Aufnahme in ein Pflegeheim sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar – jedenfalls soweit diese die zumutbare Belastung und die abzuziehende Haushaltsersparnis übersteigen. Ein steuerlicher Abzug wird jedoch nicht zugelassen, soweit Heimkosten dadurch entstehen, dass der nicht pflegebedürftige Ehegatte mit in das Wohnstift übersiedelt und beide gemeinsam dort ein Appartement nutzen. Dies entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 15.4.2010 (Aktenzeichen VI R 51/09).


Das Gericht vermisst insoweit die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen. Er sah für die Begleitung des kranken Ehepartners in das Wohnstift – auch aus der Verpflichtung zur ehelichen Gemeinschaft heraus – weder eine Rechtspflicht noch eine sittliche Verpflichtung.