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Verlängerung des Zeitraums für den Bezug von Kindergeld wegen Zivildienstes |
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Im Grundsatz wird Kindergeld unter den sonstigen Voraussetzungen höchstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Nach den gesetzlichen Regelungen wird ein Kind jedoch über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus berücksichtigt, wenn es sich in Berufsausbildung befindet und u.a. Zivildienst geleistet hat.
Der Bundesfinanzhof stellt nun mit Urteil vom 20.5.2010 (Aktenzeichen III R 4/10) heraus, dass der Verlängerungszeitraum auch dann der Dienstzeit (im Streitfall zehn Monate) entspricht, wenn im ersten Monat des Dienstes noch Kindergeld bezogen wurde, weil der Dienst nicht am Monatsersten begann. Insoweit hat das Gericht also zu Gunsten des Steuerpflichtigen entschieden.
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